Dienstag, 25. Mai 2010
GEZ / SWR:
Gegenseitigkeiten von Rechten und Pflichten, Zugangserschwerung oder Zensur,Rechtfertigung übergeordneter Ziele
Sehr geehrte Damen und Herren der GEZ, sehr geehrte Damen und Herren des SWR, sehr geehrte Frau Greiser!
Bezug:
Teilnehmer Nr.: 272 651 405
Ihre Zahlungserinnerung vom 16.05.2010, SWR-Schreiben vom 09.04.2010
Widerspruch:
Ihre Forderungen über 107,88 Euro, die Sie mir in Ihrem Schreiben vom 15.05.2010 über den Zeitraum November 2009 bis April 2010 stellten , weise ich hiermit zurück. Begründung siehe weiter unten!
Des weiteren würde ich gerne erfahren, wie sich denn dieser Betrag vom 11.2009 – 04.2010 definieren soll. Auf Basis welcher Geräte und auf Basis welcher Personen behauptet man WAS ICH WO „bereitstelle“? Das nur mal generell, dass ich weiß, worum es konkret geht.
Zusammenfassung des bisherigen Dialogs:
1. Forderung eines alternativen Mediendienstes aus Glaubens- und Gewissensgründen
Ich habe Sie in meinem Schreiben vom 15.02.2010 (SWR) ausführlich darauf hingewiesen, dass ich
a) aus Glaubens- und Gewissensgründen
b) aus Gründen der Logik einer freien demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung
den Mediendienst, der von mir gefordert wird, verweigere, da
a) die Wahrheit als Grundwert für mich eine grundlegende moralische Bedeutung hat
b) die Wahrheit eine der Grundpfeiler einer freien und rechtsstaatlichen Ordnung darstellt.
In diesem Schreiben habe ich auch zur Lösung des Problems einen „alternativen Mediendienst“ gefordert, der sich auf jene Medien bezieht, die sich zumindest um die Wahrheit bemühen.
Am 17.02.2010 (SWR) habe ich von Ihnen eine Antwort bekommen, dass man diese Dialogebene verweigere und hiermit einstelle.
2. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert auf beiden Seiten Rechte und Pflichten
In der Antwort vom 22.02.2010 (SWR) habe ich daher auf die von Ihnen anscheinend preferierte konkretere Dialogebene rund um RStV und RGebStV gewechselt. Meine erste von Ihnen abgelehnte Dialogebene ist damit jedoch keineswegs abgehakt. Sie kann es auch gar nicht, da der Dialog um den Rundfunkstaatsvertrag und seine Gebührenregelung nur einen konkreteren äußeren Ring um das gleiche Kernproblem bildet.
Zwangsläufig haben wir uns auch hier festgefahren:
Sie bezichtigen mich, meinen Teil der Vereinbarung gemäß RGebStV nicht zu erfüllen. Ich bezichtige Sie, dass Sie ihrem Teil der Vereinbarung gemäß RStV nicht nachkommen.
Sie haben mich schriftlich auf §4 und §9 des RGebStV aufmerksam gemacht, ich habe Sie meinerseits schriftlich auf den §11 des RStV verwiesen, der dem RGebStV zugrunde liegt. Sie als Medien Sendender sind daher gegenüber den Medien Empfangenden zuerst angehalten ihre Pflichten zu erfüllen.
Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass es Rechte und Pflichten auf beiden Seiten gibt, die auch von beiden Seiten zu erfüllen sind. Sie beharren jedoch in Ihrem Schreiben vom 19.04.2010 (SWR) incl. 16.05.2010 (GEZ) darauf, dass es nur eine einseitige Erfüllungspflicht, nämlich die eines Medienempfangenden gemäß RGebStV gäbe.
Sie stellen in diesem Schreiben des weiteren meine Ansichten als eine „persönliche Meinung“ dar. Ich weise Sie darauf hin, dass in einer freien, demokratischen und rechtsstaatlichen Demokratie
a) der Wahrheit der Berichterstattung
b) der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten
eine viel zentralere Bedeutung zukommt als dass es nur eine „persönliche Ansichtssache“ sein könnte. Der Wahrheit liegt außerdem weniger eine Meinung, sondern viel eher eine Willensentscheidung zugrunde.
Da ich die Gegenseitigkeit, Sie hingegen die Einseitigkeit der Pflichten rund um den Rundfunkstaats- und -gebührenvertrag sehen, kommen wir auch an diesem Punkt nicht mehr weiter.
Bleiben wir also auf der konkreten Ebene und definieren nun genauer die Schicht, die sich zwischen dem Kern und dem bisherigen Ring legt und vielleicht unsere Diskrepanzen genauer beleuchtet, den Informationsfilter.
3. Schutz der Schwachen und Minderheiten, Zugangserschwerung oder Zensur?
Ein Informationsfilter kann in einer Demokratie sinnvoll sein und z.B. in Form einer Zugangserschwerung für Junge oder Kranke existieren, ohne gleich Zensur darzustellen. Ich verweise auf den JMStV (Jugendmedienschutzstaatsvertrag) §4 und 5: Unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote.
Wenn dieser Informationsfilter aber bei den konventionellen Medien in der allgemeinen Berichterstattung stattfindet, dieser Filter des weiteren einer der Hauptgründe des Aufstiegs der nicht GEZ-finanzierten, meist weitestgehend ehrenamtlich und aus Überzeugung agierenden alternativen Medien ist, dann muss man sich spätestens die Frage stellen: Sind wir, das Volk, jung oder krank, so dass der Souverän in einer Demokratie selektiv von bestimmten politischen Entscheidungen, Geschehnissen und Folgen abgeschirmt werden müsste?
In JMStV §5, Absatz 6 steht ausdrücklich: Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, sowie ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.
Es wird also ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Jugendmedienschutz als Begründung zum Filtern des politischen Zeitgeschehens herhalten kann. Die berechtigten Interessen sehen wir konkret an der zunehmenden Verbreitung der alternativen Medien, sie definieren sich aber ganz zentral dahin gehend, dass der Bürger einer Demokratie nun mal zur Entscheidungsfindung eine transparente Darstellung der Geschehnisse benötigt. Diese zu unterschlagen, nennt sich Zensur und macht die Demokratie zu einer Farce.
Eine mögliche Begründung Eurerseits bzgl. der zu beobachtenden Zensuraktivitäten könnte lauten: „Die Wahrheit ist zu wahr, um wahr sein zu dürfen, also zeigen wir Verantwortung gegenüber dem Bürger, der das womöglich nicht verkraften kann!“ Diese Einstellung ist aber in einer Demokratie wie Deutschland nicht zulässig. Des weiteren: WER bestimmt denn darüber was zu wahr ist um wahr sein zu dürfen und damit unterschlagen oder gesendet wird? Die konventionellen Medien in Eigenregie? Oder sind es mal wieder die Mächtigen, die den Informationskanal nötigen?
Wem dienen Sie? Dem Volk, wie es sich eigentlich für eine Demokratie gehört, den Machthabern wie es in einer Diktatur üblich ist oder dem Mammon?
Überlegen Sie gut: Da wir, das Volk, in Deutschland den Mammon über den Mediendienst einbringen und dieser nicht wie in vielen anderen Ländern durch einen harten Konkurrenzkampf erwirtschaftet werden muss, wiederhole ich meine Frage:
Wem dienen Sie?
Warum wird zensiert? Auf welcher rechtlichen Basis?
Artikel 5, Deutsches Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nebenbei noch: Eine Zensur findet verschleiert auch dann statt, wenn ungefilterte Informationen z.B. erst spät nachts oder am frühen Morgen ausgestrahlt werden, wenn nahezu jeder arbeitende Bürger schläft. Dies dann als statistischen Wert oder zur Rechtfertigung heranzuziehen, man habe es doch mal gesendet, ist lächerlich und ändert an dem beweisbaren Umstand der Zensur nichts.
Hörige Medien können eine Fata Morgana aufspannen und den Leuten vorgaukeln, dass sie genau vor Ihnen liegt, sie können eine Oase mit einer Tarnkappe versehen und den Leuten vormachen es gäbe sie nicht. An den Fakten ändern diese strategischen und organisiert stattfindenden Irreführungen nichts. Sie sind den konventionellen Medien nachweisbar und der Erfolg der alternativen Medien ist in diesem Zusammenhang keineswegs verwunderlich.
Die strategische mediale Irreführung eines Volkes (Propaganda) wie wir es derzeit in den GEZ-finanzierten konventionellen Medien erleben müssen, hat mit einer freien und demokratischen Grundordnung nicht viel gemein.
Wenn bedeutende Redakteure der konventionellen Medien sich bei Bilderberger und Trilateralen Veranstaltungen einerseits treffen, andererseits keine Reporter der konventionellen Medien vor Ort weit und breit zu sichten sind, obwohl die bekanntesten und mächtigsten Persönlichkeiten sich hier treffen und Dinge besprechen, was ist das dann?
Wenn Ahmadinedschad Statements abgibt, wo es ja mittlerweile um Krieg und Frieden geht und diese werden uns, dem Volk, vorenthalten oder sogar verfälscht (Vernichtung Israels!) was ist das dann?
Ist das die Grundlage: §5 JMStV?
Oder ist Zensur und Lüge vielleicht bereits das Fundament „nationaler Sicherheit“ geworden, dem Argument, dass nach 9/11 für alles herhalten muss was sich auf rechtsstaatlicher Basis nicht mehr begründen lässt? Welche und wessen Sicherheit meint man? Bitte artikulieren!
Ist das also Demokratie?
Sie verweigern den Dialog über grundlegende Werte wie die Wahrheit und stellen diese als „Meinung“ dar, Sie ignorieren den Dialog darüber, dass Rechte und Pflichten auf Gegenseitigkeit beruhen. Sie filtern Informationen, die weit über das hinausgeht was sich als Zugangserschwerung zum Schutz von Jugend, Kranken oder Minderheiten begründen ließe.
Ich wiederhole meine Frage oben:
Für wen und warum tun Sie das? Wem dienen Sie?
Weichen Sie der Frage nicht aus? Wenn Sie mir jetzt erzählen wollen, dass bestimmte übergeordnete Ziele bestimmte untergeordnete Handlungen rechtfertigen, dann führt uns das nur wieder zurück auf den Kern, den Sie sich weigern mit mir zu diskutieren.
Wenn Sie mir jetzt z.B. wirklich erzählen wollen, dass „Drug-Trafficing“ in Afghanistan, „Rendition-Flights“, Entführungen und Folter von Menschen zu rechtfertigen seien um übergeordnete Ziele zu verwirklichen, dann werden wir uns in unserem nächsten Schreiben auch über dieses Thema ausgiebig unterhalten müssen.
Falls Sie mit mir vor Gericht wollen, weil Ihnen weder
a) die Diskussion um die Wahrheit noch
b) die Diskussion über die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten noch
c) die Diskussion über die Rechtmäßigkeit und Hintergründe Ihrer Zensur noch
d) die Diskussion über die Rechtfertigung übergeordneter Ziele
gefällt, Sie weiterhin der Meinung sind, dass Sie jeden Bürger ohne jede moralische Prämisse zum Mediendienst zwingen dürfen, immer zu. Ich bin sehr gespannt, wie die Gerichte unseren Dialog beurteilen werden!
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